Dienstleistung
Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung auszahlen lassen
Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.
Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung stellen.
Sobald die Förderungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 3 Wochen
Ansprechpunkt
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Zuständige Stelle
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Voraussetzungen
Die Zuwendungen müssen bereits bewilligt sein
erforderliche Unterlagen
- Handelsregisterauszug
- Vollmacht des Projektträgers
Verfahrensablauf
Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sobald Zuwendungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
- Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
- Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen oder lehnt ihn ab.
Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zählungen benötigt wird. Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet wurden.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht