Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.


Nicht angegeben.


Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der  Studierende  immatrikuliert ist.


Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der  Studierende  immatrikuliert ist.


Die Beratung steht allen Interessierten offen.


Nicht angegeben


Sie können sich zur Ausbildungsförderung beraten lassen. Die Beratung kann je nach Angebot der zuständigen Stelle persönlich, telefonisch oder digital erfolgen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung auf.
  • Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Fragen rund um die Ausbildungsförderung beraten.
  • Erhalten Sie Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsstellung und erforderlichen Nachweisen.

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.


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