Die Pflegestatistik befragt alle zwei Jahre alle Pflegeheime und ambulanten Dienste in Niedersachsen. Die Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet den Online-Fragebogen auszufüllen.

Anhand der Daten erfahren Sie zum Beispiel, wie viele Pflegebedürftige es gibt, ob sie zu Hause oder im Heim betreut werden und wie viele Pflegekräfte im Einsatz sind.

Die Daten werden regelmäßig vom Landesamt für Statistik Niedersachsen und vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Sie sind öffentlich zugänglich und können von allen genutzt werden.          


Nicht angegeben


Die Fristen für die Rückmeldung zur Statistik werden in den Schreiben an die Auskunftspflichtigen vom Statistischen Landesamt mitgeteilt.


Es fallen keine Kosten an


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Alle Träger von Pflegeheimen sowie von Pflege- und Betreuungsdiensten sind auskunftspflichtig. 


Nicht angegeben


Die Pflegeheime und die Pflege- und Betreuungsdienste werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) angeschrieben. Das LSN schickt den Heimen und Pflegediensten alle Unterlagen, die sie brauchen, um die Pflegestatistik auszufüllen  


Die Pflegestatistik erfasst wichtige Daten zur Pflegeversorgung und -struktur. Die Pflegeeinrichtungen sind alle zwei Jahre verpflichtet, bestimmte Informationen zu melden. Die Erhebung erfolgt für Niedersachsen durch das LSN.

Die Pflegeeinrichtungen erhalten zu Beginn der Erhebung ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen und den Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Dann übermitteln die Einrichtungen die geforderten Daten über das Online-Portal. Das LSN prüft die eingegangenen Daten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSN kontaktieren die Pflegeeinrichtungen, wenn etwas unklar ist oder Angaben fehlen. Dann werden die Meldungen korrigiert. Fehlen die Rückmeldungen vollständig, werden Erinnerungen oder Mahnungen versendet.


Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.