Wenn Sie als Unternehmen ausgewählt wurden, können Sie Ihre aktuellen Preise für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen  online oder per Formular gesichert übermitteln. Ihre Angaben fließen beispielsweise in den Verbraucherpreisindex, Preisindex für die Bauwirtschaft ein. Dieser zeigt, wie sich die Lebenshaltungskosten entwickeln.

Wenn Sie Rückfragen zur Erhebung haben, dann unterstützt Sie das Landesamt für Statistik Niedersachsen gern.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke genutzt.

Die Erhebungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen folgt klaren Standards. So entstehen zuverlässige und vergleichbare Ergebnisse.

Wenn Sie zur Teilnahme aufgefordert wurden und Sie ihre Daten übermitteln, dann leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Preisstatistik in Deutschland.

Die Ergebnisse der Preisstatistiken gehören zu den wichtigsten kurzfristigen Konjunkturindikatoren, die eine effektive Finanz-, Wirtschafts- und Währungspolitik ermöglichen. Für Unternehmen stellen Preisindizes eine wichtige Informationsquelle zur Kalkulation von Löhnen und Preisen dar. In Pacht-, Miet- und Rentenverträgen dienen sie als Bezugsgröße in Wertsicherungsklauseln.

Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.


Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.


Es fallen keine Kosten an.


Die übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) schnellstmöglich geprüft. Bei Bedarf wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Sie müssen für die Datenübermittlung einer Preisstatistik ausgewählt worden sein und Ihnen wurde der Übermittlungsweg bekannt gegeben. Eventuell haben Sie Zugangsdaten zur Anmeldung bei IDEV erhalten.


Vollständige und korrekte Daten für die entsprechende Preisstatistik


Vollständige und korrekte Daten für die entsprechende Preisstatistik


Wenn Sie zur Auskunftserteilung aufgefordert wurden, dann wurde Ihnen mitgeteilt

  • welche Daten sie
  • bis wann und
  • auf welchem Übertragungsweg

an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermitteln sollen.

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch (IDEV).

Bei fehlender Rückmeldung erfolgen Erinnerungen, Mahnungen sowie im Härtefall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.


Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts erhoben werden.