Dienstleistung
Daten zu Erhebungen im Baugewerbe an das Landesamt für Statistik übermitteln
Wenn Ihr Unternehmen dem Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe angehört, können Sie zur Teilnahme an statistischen Erhebungen verpflichtet sein . In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) schnellstmöglich geprüft. Bei Bedarf wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Die Auswahl der berichtspflichtigen Unternehmen und Betriebe erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Daten können Sie über ein Online-Formular eingeben oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.core übermitteln.
Verfahrensablauf
Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine Hinweise oder Besonderheiten
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.