Wenn Ihr Unternehmen dem Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe angehört, können Sie zur Teilnahme an statistischen Erhebungen verpflichtet sein . In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.


Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.


Die übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) schnellstmöglich geprüft. Bei Bedarf wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Die Auswahl der berichtspflichtigen Unternehmen und Betriebe erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.


Nicht angegeben


Die Daten können Sie über ein Online-Formular eingeben oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.core übermitteln.


Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.


Keine Hinweise oder Besonderheiten


Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.