Zu den monatlichen Konjunkturstatistiken müssen Angaben zu Umsatz und tätigen Personen erfolgen. Zur jährlichen Strukturstatistik sind Angaben u.a. zu Umsatzerlösen, tätigen Personen, Subventionen und Aufwendungen zu machen.


Die Fristen sind je nach Statistik unterschiedlich.


Es fallen keine Kosten an.


Es ergeben sich ggfs. Rückfragen, die zeitnah bearbeitet werden.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Die Auswahl der Einheiten, die berichtspflichtig sind, erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.


Die Daten können über ein Online-Formular eingegeben werden oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core.


Die Daten können über ein Online-Formular eingegeben werden oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core.


Sie erhalten vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Schreiben mit dem Hinweis auf Ihre Auskunftspflicht und der Frist zur Datenmeldung. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch.


es gibt keine Hinweise / Besonderheiten


Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.