Haushalte können freiwillig an der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) oder der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) teilnehmen. Dabei geben Sie Auskunft über Ihre Einkommenssituation, Konsumausgaben, Vermögensverhältnisse und Ausstattung mit Gebrauchsgütern. Die Erhebung der EVS erfolgt alle fünf Jahre. Die Erhebung der LWR wird jährlich zwischen zwei EVS durchgeführt. Sie liefern wichtige Informationen für Politik, Wissenschaft und Verwaltung – insbesondere zur Einkommensverwendung, Ausgabenstruktur, Vermögenssituation und Lebensbedingungen der Bevölkerung. Als Dankeschön erhalten die Haushalte eine Geldprämie. Die Teilnahme ist über eine App oder per Papierfragebogen möglich.


Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Landesamts für Statistik entnehmen.


Teilnehmende erhalten eine Geldprämie.


Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom LSN zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Ihr Haushalt wurde für die Teilnahme ausgewählt und liegt in Niedersachsen.


  • Zugangsdaten zur LWR bzw. EVS für eine Online Teilnahme (werden vom LSN bereitgestellt)
  • Bei der Teilnahme auf Papier:

Haushaltsfragebogen, Personenfragebogen, Heft(e) für die Täglichen Ausgaben, Feinaufzeichnungsheft (nur im Rahmen der EVS)


Zunächst füllt der Haushalt eine Teilnahmeerklärung aus. Anschließend erfolgt die Auswahl durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Nach der Auswahl erhält der Haushalt entweder Zugangsdaten für die digitale Teilnahme oder Papierunterlagen per Post.

       Die Teilnahme kann bequem über eine App oder mithilfe eines Papierfragebogens erfolgen. Die Erfassung der Daten erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Monat im Rahmen der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) bzw. aktuell über drei Monate im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Nach Abschluss der Erhebung prüft das LSN die übermittelten Daten auf Plausibilität. Die abschließende Auswertung erfolgt durch das Statistische Bundesamt.


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