Dienstleistung
Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung Anerkennung
Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.
In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.
Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
- für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
-
Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
- Klasse A: 481,00 Euro,
- Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
- Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stelle
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:
- einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
- einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.
Für die Lehrproben:
- einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
- einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben