Dienstleistung
Zulassung als Kontrollstelle für geschützte Herkunftsbezeichnungen Erteilung
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
informiert über die notwendige Antragstellung und die Voraussetzung für eine Zulassung als Kontrollstelle zur Einhaltung der Spezifikationen aus den Bereichen geschützte geografische Angabe (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben bei Spirituosen. Sie nimmt den Antrag entgegen und erteilt ggf. die Zulassung. Die Zulassung ist Grundlage für das Tätigwerden der Kontrollstelle (Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Herstellerbetrieb) im Gebiet des Freistaates Bayern.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Welche Gebühren fallen an?
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Bearbeitungsdauer
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Ansprechpunkt
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
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Formulare
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erforderliche Unterlagen
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Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
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Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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