Wenn absehbar ist, dass Sie den Abgabetermin für Ihre Steuererklärung nicht schaffen, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Fristverlängerung schriftlich zu beantragen. Sie sollten dabei Ihren Antrag gut begründen und einen neuen Abgabetermin nennen. Unter bestimmten Bedingungen gibt das Amt dem Antrag statt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung.  


Abgabefristen für die Steuererklärung:

Steuerlich nicht beratene Personen:

  • wenn eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, ist die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben (zum Beispiel für das Jahr 2024 bis zum 31.07.2025, für das Jahr 2025 bis zum 31.07.2026) 
  • Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie war die Erklärung für das Jahr 2023 erst zum 02.09.2024 abzugeben.
  • Arbeitnehmer, für die keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, die also freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben hierfür vier Jahre Zeit. Diese sogenannte Antragsverlängerung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zu viel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen.

Steuerlich beratene Personen:

  • wenn eine Pflicht zur Abgabe der Erklärung besteht, ist die Steuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben 
  • Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie war die Steuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 02.06.2025 abzugeben. Für das Jahr 2024 ist die Steuererklärung bis zum 30.04.2026 einzureichen.

Ein Antrag auf Fristverlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist zu stellen. Bei verspätet gestellten Anträgen auf Fristverlängerung trägt der Steuerpflichtige das Risiko einer Säumnis und der Festsetzung eines Verspätungszuschlags für den Fall der Ablehnung des Antrags.


Es fallen keine Kosten an


Nicht angegeben


Richten Sie Ihren Antrag an das Finanzamt, bei dem auch die Steuererklärung einzureichen wäre.


Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern

Richten Sie Ihren Antrag an das Finanzamt, bei dem auch die Steuererklärung einzureichen wäre.


In Ihrem Antrag ist anzugeben, aus welchem Grund Sie an der Einhaltung der Frist gehindert sind.


Nicht angegeben


Der Antrag sowie ggf. Unterlagen zum Nachweis des Hinderungsgrundes.


Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung einzuhalten, können Sie bei Ihrem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Fristverlängerungsanträge sind ausschließlich schriftlich unter Angabe von triftigen Gründen beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Die Anträge sind schriftlich per Post oder per Fax zu senden.

Telefonisch werden keine Fristverlängerungen gewährt.

Wenn Sie das Elster-Verfahren nutzen, können Sie eine Fristverlängerung auch über ELSTER einreichen.


  • Fristverlängerungsanträge sind an das Finanzamt zu richten, bei dem die antragstellende Person steuerlich geführt wird.
  • Nutzen Sie das ELSTER-Kontaktformular, um elektronisch mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie können viele Anliegen elektronisch an Ihr Finanzamt adressieren, so zum Beispiel das Nachreichen von Unterlagen zur Steuererklärung, den Hinweis zur Änderung der persönlichen Anschrift oder den Antrag auf eine Fristverlängerung.

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.