Dienstleistung
Daten zur Umwelt an das Landesamt für Statistik übermitteln
Wenn Sie eine entsprechende Anfrage vom Landesamt für Statistik erhalten, sind Sie verpflichtet, die erfragten Daten zu übermitteln.
Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten übermitteln:
- Angaben über in Abfallentsorgungsanlagen
- Angaben zu dem Wasseraufkommen, der Abwasserbehandlung, Klärschlammmenge
- Art der Güter und Leistungen für den Umweltschutz/Angaben zu Investitionen in Sachanlagen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Betroffen sind Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs, Betreiber zulassungsbedürftiger Abfallentsorgungsanlagen sowie Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe). Darüber hinaus umfasst der Kreis der Berichtspflichtigen Unternehmen und Betriebe aus den Wirtschaftsbereichen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen sowie weitere Wirtschaftsbereiche.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Ihre Meldung können Sie elektronisch übermitteln.
Verfahrensablauf
Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.