Wenn Sie eine entsprechende Anfrage vom Landesamt für Statistik erhalten, sind Sie verpflichtet, die erfragten Daten zu übermitteln.

Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten übermitteln:

  • Angaben über in Abfallentsorgungsanlagen
  • Angaben zu dem Wasseraufkommen, der Abwasserbehandlung, Klärschlammmenge
  • Art der Güter und Leistungen für den Umweltschutz/Angaben zu Investitionen in Sachanlagen

Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.



Gebühr: kostenfrei

Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Betroffen sind Betriebe des nichtöffentlichen Bereichs, Betreiber zulassungsbedürftiger Abfallentsorgungsanlagen sowie Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe). Darüber hinaus umfasst der Kreis der Berichtspflichtigen Unternehmen und Betriebe aus den Wirtschaftsbereichen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen sowie weitere Wirtschaftsbereiche.


Nicht angegeben


Ihre Meldung können Sie elektronisch übermitteln.


Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.


Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.