Sie können eine Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit für die Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau beantragen.

Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik sind Sie verantwortlich für die unabhängige Prüfung von Bauvorhaben. Sie stellen sicher, dass technische und rechtliche Anforderungen eingehalten werden.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Prüfung von Bauplänen
  • Überprüfung der Standsicherheit
  • Bewertung technischer Baumaßnahmen
  • Baubegleitende Überwachung
  • Zusammenarbeit mit Architekten, Bauherren, Ingenieuren und Behörden


Je nach Fachrichtung benötigen Sie besondere Expertise in der Prüfung und Bewertung entsprechender Bauweisen.

Die Arbeit von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren für Bautechnik ist essenziell, um die Sicherheit, Qualität und Langlebigkeit von Bauwerken zu gewährleisten. Besonders bei großen, komplexen oder sicherheitskritischen Projekten sind Prüfingenieure gesetzlich vorgeschrieben, um unabhängige Kontrollen durchzuführen.


Gebühr: 500€

500 EUR je Fachrichtung für die Anerkennung.
Es fallen im Laufe von weiteren 2 Jahren projektabhängige Betreuungskosten an


Das Anerkennungsverfahren dauert cirka 3 Monate.
Anschließend folgt eine zweijährige Begleitungsphase, die bis zur endgültigen Anerkennung obligatorisch ist.


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  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Massivbau, Metallbau oder Holzbau.
  • Sie können mehrjährige praktische Tätigkeit im Bereich der Tragwerksplanung und Standsicherheit nachweisen.
  • Sie verfügen über besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen Massivbau, Metallbau oder Holzbau.
  • Es liegen keine Interessenkonflikte vor und Sie führen die Tätigkeit als Prüfingenieur unabhängig durch.
  • Sie können Ihre Qualifikation und Erfahrung belegen und reichen entsprechende Arbeitsproben und Referenzprojekten ein.
  • Sie sind zuverlässig und fachlich kompetent, die entsprechenden Tätigkeiten auszuführen.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und halten alle weiteren Bedingungen gemäß der Prüfverordnung ein.

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für die erstmalige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur:

  • tabellarische Übersicht mit lückenlosen Angaben über den fachlichen Werdegang, die berufliche Tätigkeit und die berufliche Stellung zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:  Führungszeugnis
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
  • beglaubigte Abschriften aller Zeugnisse über Ausbildung und bisherige Tätigkeit
  • Verzeichnis von mindestens zehn Bauvorhaben,
    • die in ihrer Nutzung und Konstruktion unterschiedlich sind,
    • die während der letzten zehn Jahre vor Antragstellung von Ihnen verantwortlich bearbeitet wurden,
    • die statisch und konstruktiv schwierig sind,
    • mit Angaben über Ort, Zeit, Bauherr und Ausführungsart sowie die Stelle der bautechnischen Prüfung und die Begründung der Schwierigkeit des Bauvorhabens
  • Erklärung, dass keine Hinderungsgründe vorliegen
  • Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
  • Angaben über etwaige sonstige Niederlassungen, auch in anderer Funktion
  • Angaben über die Zahl der Mitarbeiter
  • Angaben zur Fachrichtung der Anerkennung sowie Ort der Niederlassung
  • Angabe, ob und wenn ja wie oft Sie schon ein Anerkennungsverfahren in einem anderen Bundesland erfolglos versucht haben

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

für die Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens (Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz):

  • Bescheinigung aus dem Herkunftsstaat, dass keine Hindernisse für die Tätigkeit bestehen
  • Nachweis der Vergleichbarkeit der Anforderungen

für die Beantragung der Bescheinigung (Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz):

Die erforderlichen Unterlagen werden unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls festgelegt.


  • Sie füllen das Antragsformular zur Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die allgemeinen und besonderen Anforderungen gemäß der Prüfverordnung erfüllen.
  • Sie zeigen in einem praktischen Verfahren oder einer Prüfung, dass Sie die notwendigen Kompetenzen besitzen. Dazu gehören das Erstellen und Prüfen von statischen Nachweisen sowie Fachkenntnisse zu bautechnischen Vorschriften.
  • Wenn Sie alle Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie eine vorläufige Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik. 
  • Sie absolvieren eine zweijährige Kandidatenzeit, in der Sie von der Prüfstelle für Bautechnik betreut werden.
  • Wenn Sie die Kandidatenzeit erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie Ihre Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik.
  • Sie unterliegen der Fachaufsicht der Prüfstelle für Bautechnik und übernehmen Aufgaben im bauaufsichtlichen Bereich.

Die Anerkennung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen wird bei Verlagerung des Geschäftswohnsitzes außerhalb von Niedersachsen widerrufen.


Widerspruch