Dienstleistung
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz
Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige im Land Niedersachsen entscheidet die Niedersächisische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.
Der Antrag auf Anerkennung muss die Fachbereiche und Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird, enthalten. Zudem sind bisherige Anerkennungsverfahren in diesen Fachbereichen oder Fachrichtungen, auch in einem anderen Land, denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits erfolglos unterzogen hat, ggf. nachzuweisen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- für den Antragsteller: keine, Anzeige vor Aufnahme der Tätigkeit
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenrahmen 0 - 300 Euro
Bearbeitungsdauer
mindestens 3 Monate
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer
Voraussetzungen
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesens o.ä.
- Nachweis einer mind. 2-jährigen Tätigkeit als Ingenieur oder Ingenieurin im Bereich sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung, Fachbereich Brandschutz
- Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften und Regelwerke
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Mit ausgefülltem schriftlichen Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:
- Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
- je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
- der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wobei Nachweis oder Dokument nicht älter als drei Monate sein soll
- Angaben über den Geschäftssitz und etwaige weitere Niederlassungen
- Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
- die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen oder Fachrichtungen
Verfahrensablauf
Die Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie den Antrag bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein.
- Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
- Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage