Dienstleistung
Daten zu den Insolvenz- und Restrukturierungstatistiken übermitteln
Im Rahmen der Insolvenzstatistik sind einerseits Gerichte sowie andererseits die für die jeweiligen Insolvenzverfahren zuständigen Insolvenzverwaltungen, Treuhänder/-innen sowie Sachwalter/-innen berichtspflichtig. Unter anderem werden Angaben zu Insolvenzforderungen, ggf. betroffenen Arbeitnehmer/-innen sowie zum finanziellen Ergebnis der Insolvenzverfahren erfragt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen sind je nach Erhebung unterschiedlich.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Berichtspflichtig sind auf Basis des Insolvenzstatistikgesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz die Insolvenzgerichte sowie die zuständigen Insolvenzverwaltungen, Treuhänder/-innen sowie Sachwalter/-innen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Daten können über ein Online-Formular (IDEV) oder über ein Softwaremodul mittels eStatistik.Core gemeldet werden.
Verfahrensablauf
Nach vorheriger Eingabe von Zugangsdaten werden für die Statistik relevanten Daten eingegeben und abschließend übermittelt. Ggf. sind nach Prüfung durch das Landesamt für Statistik vereinzelt noch Rückfragen zu beantworten.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt Hinweise/Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.