Dienstleistung
Daten für die Statistik über Personal im öffentlichen Dienst melden
Wenn Sie ein Schreiben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen bekommen haben, das Sie zur Meldung der Daten für die Statistik über Personal im öffentlichen Dienst auffordert, müssen Sie Ihre Angaben elektronisch übermitteln.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Landesamts für Statistik entnehmen
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Mit der korrekten und vollständigen Abgabe der Daten ist der Vorgang für die Berichtspflichtigen abgeschlossen.
Rückfragen des LSN sind möglich.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Nur wenn Sie für die Statistik über Personal im öffentlichen Dienst berichtspflichtig sind, können Sie Ihre Meldung abgeben.
Berichtspflichtig sind alle öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung, die Personal im Rahmen des öffentlichen Dienstes beschäftigen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Ihre Meldung können Sie elektronisch übermitteln.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Daten im vorgegebenen Format vollständig über das Online-Meldeverfahren IDEV an das Landesamt für Statistik Niedersachsen schicken.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid können die Berichtspflichtigen Klage erheben.