Wenn Sie ein Schreiben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen bekommen haben, das Sie zur Meldung der Daten für die Statistik über Personal im öffentlichen Dienst auffordert, müssen Sie Ihre Angaben elektronisch übermitteln.


Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Landesamts für Statistik entnehmen



Gebühr: kostenfrei

Mit der korrekten und vollständigen Abgabe der Daten ist der Vorgang für die Berichtspflichtigen abgeschlossen.

Rückfragen des LSN sind möglich.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Nur wenn Sie für die Statistik über Personal im öffentlichen Dienst berichtspflichtig sind, können Sie Ihre Meldung abgeben.

Berichtspflichtig sind alle öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung, die Personal im Rahmen des öffentlichen Dienstes beschäftigen.


nicht angegeben


Ihre Meldung können Sie elektronisch übermitteln.


Sie müssen die Daten im vorgegebenen Format vollständig über das Online-Meldeverfahren IDEV an das Landesamt für Statistik Niedersachsen schicken.


Gegen den Heranziehungsbescheid können die Berichtspflichtigen Klage erheben.