Dienstleistung
Daten für Statistiken im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe übermitteln
Unternehmen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe sind zur Übermittlung statistischer Daten im Rahmen gesetzlicher Berichtspflichten verpflichtet . In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Meldepflichtig sind produzierende Betriebe des Bergbaus und des Verarbeitenden Gewerbes. Welche Betriebe einbezogen werden, richtet sich nach festgelegten Abschneidegrenzen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Daten können Sie über ein Online-Formular eingeben oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core übermitteln
Verfahrensablauf
Sie erhalten ein offizielles Schreiben vom LSN, in dem die betreffende Statistik genannt wird sowie die Frist zur Datenübermittlung. Ihre Daten können Sie über ein Online-Verfahren übermitteln.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.