Unternehmen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe sind zur Übermittlung statistischer Daten im Rahmen gesetzlicher Berichtspflichten verpflichtet . In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.


Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.


Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Meldepflichtig sind produzierende Betriebe des Bergbaus und des Verarbeitenden Gewerbes. Welche Betriebe einbezogen werden, richtet sich nach festgelegten Abschneidegrenzen.


nicht angegeben


Die Daten können Sie über ein Online-Formular eingeben oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core übermitteln


Sie erhalten ein offizielles Schreiben vom LSN, in dem die betreffende Statistik genannt wird sowie die Frist zur Datenübermittlung. Ihre Daten können Sie über ein Online-Verfahren übermitteln.


Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.