Im Rahmen der monatlichen Tourismusstatistik müssen die berichtspflichtigen Beherbergungsbetriebe unter anderem Daten zur Anzahl der Gästeankünfte, Übernachtungen sowie zur Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsland der Gäste übermitteln.


Die Fristen sind je nach Statistik unterschiedlich.



Gebühr: kostenfrei

Die Übermittlung Ihrer Daten wird Ihnen umgehend bestätigt.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Die Auswahl der Einheiten, die berichtspflichtig sind, erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.


Nicht angegeben


Die Daten können über ein Online-Formular eingegeben werden, oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core.


Sie erhalten vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Schreiben mit dem Hinweis auf Ihre Auskunftspflicht und der Frist zur Datenmeldung. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch.


Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.