Dienstleistung
Berichtspflichten zu Statistiken im Bereich Tourismus: Monatserhebung im Tourismus
Im Rahmen der monatlichen Tourismusstatistik müssen die berichtspflichtigen Beherbergungsbetriebe unter anderem Daten zur Anzahl der Gästeankünfte, Übernachtungen sowie zur Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsland der Gäste übermitteln.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen sind je nach Statistik unterschiedlich.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Die Übermittlung Ihrer Daten wird Ihnen umgehend bestätigt.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Die Auswahl der Einheiten, die berichtspflichtig sind, erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Daten können über ein Online-Formular eingegeben werden, oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core.
Verfahrensablauf
Sie erhalten vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Schreiben mit dem Hinweis auf Ihre Auskunftspflicht und der Frist zur Datenmeldung. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.