Zu den monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Statistiken des gewerblichen Personennah- und des Omnibusverkehrs sind u.a. Ang aben zu der Anzahl der beförderten Fahrgäste und zur Beförderungsleistung zu machen.

Zur monatlichen Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt müssen u.a. Angaben zum Gütertransport und -umschlag sowie zu Merkmalen zu den Gütern und Ladeeinheiten (Containern) gemacht werden.

Zur monatlichen Seeverkehrsstatistik sind Angaben u.a. zum Güterumschlag und zu Fahrgastzahlen in deutschen Seehäfen zu machen.

Die monatliche Straßenverkehrsunfallstatistik erfasst u.a. Unfälle mit Personenschaden und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden.


Die Fristen sind je nach Statistik unterschiedlich.



Gebühr: kostenfrei

Es ergeben sich ggfs. Rückfragen, die zeitnah bearbeitet werden.


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Landesamt für Statistik Niedersachsen


Die Auswahl der Einheiten, die berichtspflichtig sind, erfolgt  anhand definierter Abschneidegrenzen bzw. als Totalerhebung.


nicht angegeben


Die Daten können über ein Online-Formular eingegeben werden, oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core.


Sie erhalten vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Schreiben mit dem Hinweis auf Ihre Auskunftspflicht und der Frist zur Datenmeldung. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch.


Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.