Dienstleistung
Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung Beschränkung auf einzelne Länder
Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden. Der Antrag auf Zulassung muss auch für den Fall, dass sich die Tätigkeit nur auf das Bundesland Niedersachsen beziehen soll, an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gerichtet werden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art und Umfang des Antrages sowie der Qualität der eingereichten Unterlagen.
Ansprechpunkt
Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Zuständige Stelle
Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Voraussetzungen
- Akkreditierung
- Darlegbares Qualitätsmanagement
- qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl (die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt)
- Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
- schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der Kontrollen
- finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
- Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.
- Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.
- Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird die Zulassung erteilt.
- Nach Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:
-
Kontrollbereich A:
- Landwirtschaftliche Erzeugung
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
- Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
- Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
- Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
- Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
- Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage