Dienstleistung
Genossenschaftsregister Eintragung
Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:
- bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft
- bei Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften
- bei Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft
Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.
Welche Gebühren fallen an?
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Wird die Genossenschaft bei einer Notarin oder einem Notar gegründet, fallen Notarkosten an, die vom Vermögen der Genossenschaft oder von den Umständen des Einzelfalls abhängen:
- Beträgt der Wert der Genossenschaft beispielweise EUR 50.000,00, belaufen sich die Kosten auf mindestens EUR 330,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
- Bei einem Wert von EUR 250.000,00 betragen die Kosten mindestens EUR 1.070,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
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Für die Anmeldung der neuen Genossenschaft zum Genossenschaftsregister fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Beglaubigung und die Erzeugung einer XML-Strukturdatei an. Diese belaufen sich in der Regel auf EUR 134,40.
- Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
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Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Anmeldungen der Umwandlung bei den bisherigen Gesellschaften oder Genossenschaften an. Diese betragen grundsätzlich jeweils EUR 87,50.
- Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Für die Eintragung im Genossenschaftsregister fallen Ihnen Kosten an. Diese betragen grundsätzlich EUR 210,00.
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Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, belaufen sich die Eintragungskosten auf EUR 360,00.
- In diesem Fall kommen weitere Gebühren für die Eintragung der Umwandlung bei den umzuwandelnden Gesellschaften oder Genossenschaften hinzu.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim lokalen Amtsgericht
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim lokalen Amtsgericht
Voraussetzungen
- Mindestens 3 Mitglieder
- Genossenschaftsprüfung durch einen Genossenschaftsverband
- Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Anmeldung
- Satzung, unterzeichnet durch die Genossen
- Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Bescheinigung eines Prüfungsverbandes zur Zulassung des Beitritts der Genossenschaft sowie gutachtliche Stellungnahme dieses Verbandes zur möglichen Gefährdung der Belange der Mitglieder oder Gläubiger
Hinweis:
Die Anmeldung ist elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen.
Bitte geben Sie in der Anmeldung zusätzlich an, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.
Verfahrensablauf
hren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.
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Die Notarin oder der Notar
- berät Sie,
- erstellt den Antrag nach den gesetzlichen Vorgaben und
- sendet den Antrag in elektronischer Form und mit elektronischer Signatur an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des zuständigen Registergerichts.
- Das zuständige Registergericht meldet sich bei Ihnen und fordert einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten.
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Wenn das Registergericht nach Prüfung Ihrer Unterlagen etwas beanstandet, meldet es sich bei Ihnen oder Ihrer Notarin oder Ihrem Notar.
- Sie können eventuell erforderliche weitere Dokumente oder Nachweise einsenden.
- Wenn das Gericht die Eintragung ablehnt, erhalten Sie eine ablehnende gerichtliche Entscheidung.
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Wenn nach der Prüfung Ihrer Unterlagen keine Beanstandung vorliegt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
- Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung und eine endgültige Kostenrechnung.
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Wenn sich wichtige Änderungen ergeben, müssen Sie diese erneut über eine Notarin oder einen Notar zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden, zum Beispiel Änderungen bezüglich
- Sitz oder Firma,
- Rechtsform oder
- Vertretungsberechtigter.
Hinweise (Besonderheiten)
Typisch für eine Genossenschaft ist:
- Gemeinschaftlich handeln: Menschen schließen sich zusammen, um gemeinsam etwas zu erreichen (z. B. günstiger einkaufen, Wohnungen bauen, Energie erzeugen)
- Mitbestimmung: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Einlage
- Mitgliedschaft: Man wird Teilhaber durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Haftung: Die Mitglieder haften in der Regel nur mit ihren Anteilen, nicht mit ihrem Privatvermögen
Beispiele für Genossenschaften sind:
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Energie- oder landwirtschaftliche Genossenschaften
- Kreditgenossenschaften, wie Volksbanken, Raiffeisenbanken
Eine eingetragene Genossenschaft gilt als juristische Person, die Träger von Rechten und Pflichten ist.
Rechtsbehelf
Wenn Ihr Antrag auf Eintragung einer Europäischen Genossenschaft abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amtsgericht Beschwerde einlegen.