Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Bewohnerparkausweises, der für eine spezielle Zone gilt, können Sie einen Ersatz bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes beantragen. Der Ersatz ist notwendig, damit Sie weiterhin die vorgesehenen Parkmöglichkeiten für Ihr dauerhaft genutztes Fahrzeug nutzen können. Stellen Sie sicher, bei Beantragung des Ersatzausweises die relevanten Informationen und Nachweise vorzulegen, um schnell Zugang zu den erforderlichen Parkberechtigungen in Ihrer Wohnumgebung zu erhalten.


Nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


  • Sie besitzen einen Bewohnerparkausweis.
  • Sie weisen den Verlust oder die Beschädigung des bisherigen Parkausweises nach.

Nicht angegeben


  • Beantragen Sie einen Ersatz des Bewohnerparkausweises bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Falle von Verlust oder Beschädigung.
  • Reichen Sie einen Nachweis des Verlustes oder der Beschädigung ein.
  • Die Behörde prüft den Antrag auf Ersatz.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen ein neuer Parkausweis ausgestellt.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.


Nicht angegeben