Bei Verlust oder Beschädigung Ihres Bewohnerparkausweises, der für eine spezielle Zone gilt, können Sie einen Ersatz bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes beantragen. Der Ersatz ist notwendig, damit Sie weiterhin die vorgesehenen Parkmöglichkeiten für Ihr dauerhaft genutztes Fahrzeug nutzen können. Stellen Sie sicher, bei Beantragung des Ersatzausweises die relevanten Informationen und Nachweise vorzulegen, um schnell Zugang zu den erforderlichen Parkberechtigungen in Ihrer Wohnumgebung zu erhalten.


Sobald der Verlust bemerkt wird, sollte der Ersatz unverzüglich beantragt werden.


Wenn Sie den Antrag persönlich stellen, erhalten Sie den Bewohnerparkausweis in der Regel direkt vor Ort. Bei einer Online- oder schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungszeit je nach zuständiger Behörde variieren.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


  • Sie haben Ihren gültigen Bewohnerparkausweis verloren oder er ist beschädigt.
  • Sie sind weiterhin Halterin oder Halter eines zugelassenen Fahrzeugs oder können nachweisen, dass Sie dieses Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen.

Sie können einen Er satz für Ihren Bewohnerparkausweis persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

  • Melden Sie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Parkausweises und reichen Sie bei Bedarf entsprechende Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt.

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.


  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht