Dienstleistung
Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG beantragen
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.
Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig endet, müssen Sie als Ausbildungsstätte einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stelle einreichen.
Zu einer vorzeitigen Beendigung zählen:
- Kündigungen
- Aufhebungsverträge
- Vertragsauflösungen aus anderen Gründen vor dem regulären Ende
Die zuständigen Stellen sind:
- die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
- die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
- die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
- weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Antrag auf Löschung unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 0,00 - 100,00
Zuständige Stelle
Die für die Berufsausbildung zuständige Kammer.
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis ist bereits eingetragen.
- Es hat sich eine vorzeitige Beendigung ergeben, die die Löschung bedingt.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Dokumente, die die Auflösung bestätigen:
- Auflösungsvertrag oder
- Kündigungsschreiben oder
- Ähnliches
Verfahrensablauf
Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Löschung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.
- Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
- Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten und Unterlagen.
-
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle
- bei Rückfragen,
- damit Sie Unterlagen nachreichen oder
- damit Sie Mängel beheben.
- Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Der zulässige Rechtsbehelf ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.