Bewerbungen sind jährlich auf Studienplätze mit einer späteren Verpflichtung zur hausärztlichen Tätigkeit in Gebieten, in denen ein besonderer öffentlicher Bedarf besteht, möglich.

Die Bewerberauswahl erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren, an dem die Ärztekammer Niedersachsen beteiligt ist. Dabei geht es vorrangig um die sozial-kommunikativen Kompetenzen und die fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.

Eine Hochschulzugangsberechtigung ist Bewerbungsvoraussetzung. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber studieren in Göttingen, Hannover und Oldenburg.

Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin oder Innere Medizin sind die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihren Beruf in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landesregion für zehn Jahre ausüben.


Es entstehen keine Kosten.



von Bewerbung bis Auswahlentscheidung
Bearbeitungsdauer: 5 bis 7 Monate

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA) – Abteilung 4 - Landarztquote


Bewerbungsportal

Niedersächsischer Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA) – Abteilung 4 - Landarztquote


  • Sie müssen über eine gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen
  • Sie haben sich zuvor bei der Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de registriert und eine Identifikationsnummer (BID) erhalten
  • Sie geben den oder die gewünschten Studienorte an
  • Sie verfügen über einen gültigen Prüfungsanspruch im Studiengang Humanmedizin
  • Sie sind im Studiengang Humanmedizin nicht an einer anderen Hochschule eingeschrieben
  • Sie müssen sich den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber dem Land Niedersachsen verpflichtet haben

  • Ausgefülltes elektronisches Bewerbungsformular
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS, optional)
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (optional)
  • Nachweis über eine oder mehrere Berufstätigkeiten (optional)
  • Nachweis über eine praktische Tätigkeit (optional)
  • Nachweis über eine Tätigkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz (optional)

  • Bewerben Sie sich elektronisch, fügen Sie alle Nachweise bei und reichen Sie Ihre Bewerbung verbindlich ein.
  • Die Bewerbung wird formal geprüft und in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens gewertet.
  • Maximal die doppelte Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern auf die verfügbaren Studienplätze wird zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens eingeladen. Es findet ein standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch statt, das von einer Auswahlkommission bewertet wird.
  • Danach wird die Auswahlentscheidung anhand einer Rangliste nach den jeweils erzielten Punkten getroffen.
  • Abschließend werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber Hochschulstart.de gemeldet. Sie erhalten wenig später von dort ein verbindliches Zulassungsangebot im Rahmen des Zentralen StudienplatzVergabeverfahrens.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Gegen die Entscheidung können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.