Dienstleistung
Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie beantragen
Die Tätigkeit als Psychotherapeutin / Psychotherapeut ist in Deutschland durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland im Beruf der Psychotherapie arbeiten können, brauchen Sie eine Approbation oder eine befristete Erlaubnis zur Ausübung des Berufs.
Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie wird zur Ausübung des Berufs benötigt. Sie muss beantragt werden.
Die Erteilung der Erlaubnis kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihre Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Manchmal fehlen noch Unterlagen für das Verfahren. Sie werden informiert mit Fristen. Dann müssen Sie die Unterlagen bis zur Frist einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Das Verfahren kostet Geld. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen, Begutachtungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Bearbeitungsdauer
-
Bestätigung, dass Ihre Unterlagen angekommen sind:
nach 1 Monat - Wenn Unterlagen fehlen, wird Ihnen dies mitgeteilt.
- Bei vollständigen Unterlagen: 4 Monate,
- in Einzelfällen kann das Verfahren verlängert werden
Ansprechpunkt
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Abteilung 1: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Zuständige Stelle
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Abteilung 1: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Voraussetzungen
- abgeschlossene Ausbildung im Beruf der heilkundlichen Psychotherapie,
- gesundheitliche Eignung,
- Nachweis der Zuverlässigkeit und Würdigkeit für die Ausübung des Berufes
- ausreichende Deutschkenntnisse der Stufe C 2
- Nachweis der Zuständigkeit
erforderliche Unterlagen
Wichtige Unterlagen sind generell:
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis)
- bei Änderung Ihres Namens: Heiratsurkunde
- Lebenslauf in Tabellenform und in deutscher Sprache (Liste von Ihren Ausbildungsgängen und Ihrer Berufspraxis)
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (Urkunde, detaillierte Fächer und Stundenübersicht zu Theorie und Praxis, Diploma Supplement)
- Bescheinigung, dass Sie in Ihrem Ausbildungsstaat als Psychotherapeutin / Psychotherapeut arbeiten dürfen
- Nachweise über Ihre Berufspraxis (zum Beispiel Zeugnisse von Arbeitgebern)
- Nachweise über Ihre sonstigen Qualifikationen (zum Beispiel berufliche Weiterbildungen, Kurse, Seminare)
- Meldebescheinigung oder Nachweis, dass Sie in dem Bundesland arbeiten wollen, wo Sie den Antrag stellen
- schriftliche Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben. Falls vorhanden auch den erhaltenen Bescheid
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse
- Nachweis für Ihre persönliche Eignung:
- amtliches Führungszeugnis einer deutschen Behörde. Ein anderer Name für das amtliche Führungszeugnis ist „Führungszeugnis “.
- In Deutschland bekommen Sie das Führungszeugnis bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt. Das amtliche Führungszeugnis soll bei der Vorlage in der Regel maximal 3 Monate alt sein.
- Ebenso eine Bescheinigung von einer Behörde in Ihrem Heimatland: zum Beispiel ein Strafregisterauszug
- ein Certificate of Good Standing
- eine unterschriebene Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren gegen Sie läuft und nicht gegen Sie ermittelt wird
- Nachweis für die gesundheitliche Eignung: Ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Gesundheit. Der Nachweis darf maximal 3 Monate alt sein, wenn Sie den Antrag abgeben.
- Der NiZzA teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie im Original oder als Kopie einreichen müssen.
Sie müssen Ihre Unterlagen in deutscher Sprache einreichen. Das bedeutet häufig, Ihre Unterlagen müssen übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.
Verfahrensablauf
Der Ablauf des Verfahrens kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. In den meisten Bundesländern verläuft das Verfahren wie folgt:
Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie beantragen Sie schriftlich.
- Reichen Sie Ihren Antrag mitsamt den nötigen Unterlagen ein.
- Dann wird geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen nach § 3 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten erfüllen.
- Die Entscheidung wird in einem Bescheid schriftlich festgestellt.
- Gegen den Bescheid können Sie rechtlich vorgehen.
- Die Entscheidung wird dann überprüft. Einzelheiten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf "Anerkennung in Deutschland"
Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf dem BQ-Portal
Finanzielle Hilfe im Anerkennungs-Verfahren
Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid können Sie rechtlich vorgehen.
Die Entscheidung wird dann überprüft. Einzelheiten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides.
Verwaltungsgerichtliche Klage