Dienstleistung
Daten für die Hochschulstatistik übermitteln
Die Erhebung der Hochschulstatistiken erfolgt halbjährlich zum Winter- und Sommersemester. Auskunftspflichtig sind Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken, staatliche und kirchliche Prüfungsämter sowie Berufsakademien. Die Auskunftspflichtigen übermitteln ihre Daten elektronisch aus ihren Verwaltungsdaten.
Die Daten geben Auskunft zu Studierenden, Prüfungen, Promovierenden, Gasthörern und Personal.
Die Daten werden regelmäßig vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) und vom Statistischen Bundesamt (StBA) veröffentlicht. Sie sind öffentlich zugänglich und können von allen genutzt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen für die Rückmeldungen zu den Hochschulstatistiken werden in den Schreiben an die Auskunftspflichtigen vom Statistischen Landesamt mitgeteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die Übermittlung der Daten wird unverzüglich bestätigt.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Auskunftspflichtig sind Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken, staatliche und kirchliche Prüfungsämter sowie Berufsakademien.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Die Hochschulen, Hochschulkliniken, Prüfungsämter und Berufsakademien werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zur Übermittlung ihrer Daten aufgefordert. Dazu werden den Auskunftspflichtigen alle benötigten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Daten werden elektronisch aus den Verwaltungsdaten der Einrichtungen an das LSN zur Weiterverarbeitung übermittelt.
Verfahrensablauf
Die Hochschulstatistiken erfassen halbjährlich zum Winter- und Sommersemester die Daten der auskunftspflichtigen Hochschulen in Niedersachsen. Die Erhebung erfolgt für Niedersachsen durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Die Daten sind für Politik und Wissenschaft wichtige Entscheidungsgrundlage für weitere Gesetzgebungen und Planungen im Hochschulbereich.
Die auskunftspflichtigen Hochschulen in Niedersachsen erhalten regelmäßig zu Winter- und Sommersemester die Aufforderung ihre Daten an das LSN zu übermitteln. Alle benötigten Informationen und Unterlagen werden den Auskunftspflichtigen zur Verfügung gestellt. Die Daten werden dann elektronisch aus den Verwaltungsdaten der Hochschulen an das LSN übermittelt. Das LSN prüft diese Daten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistikbehörde klären mit den Auskunftspflichtigen Rückfragen, wenn etwas unklar ist oder Angaben fehlen. Dann werden die Daten korrigiert. Es werden auch Erinnerungen versendet, wenn Daten nicht fristgerecht in der Statistikbehörde eingehen.
Die Ergebnisse werden in Berichten, Tabellen und Datenbanken auf den Webseiten der Statistikämter veröffentlicht. Die Ergebnisse sind für alle zugänglich und können von Bürgerinnen und Bürgern, Forschung, Politik und Medien genutzt werden. Die Daten werden so veröffentlich, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind (Geheimhaltung).
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.