Wenn Sie eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen oder Arbeiten an der Straße durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis oder die Zustimmung des zuständigen Trägers der Straßenbaulast.


Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.


Es können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung oder der kommunalen Satzung der zuständigen Behörde.


nicht angegeben


Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.


Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.


  • Die Aufgrabung betrifft eine öffentliche Straße, einen öffentlichen Weg oder einen öffentlichen Platz.
  • Weitere Anforderungen können sich aus den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der zuständigen Kommune ergeben.

Sie stellen den Antrag auf Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.


Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.