Wenn Sie Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nicht nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, durchführen möchten, dann müssen Sie dies zuvor anzeigen.

Wechselt der Leiter Ihres Versuchsvorhabens oder sein Stellvertreter, dann müssen Sie dies ebenfalls anzeigen.


Die Änderungen, die sich nicht nachteilig auf das Wohl der Tiere auswirken, dürfen Sie frühestens zwei Wochen nach Eingang der Anzeige vornehmen, es sei denn, die Behörde hat Ihnen vorher mitgeteilt, dass gegen die Änderungen keine Einwände bestehen.

Den Wechsel des Versuchsleiters sowie die anderen Änderungen müssen Sie der Behörde sofort mitteilen.


3 Tag(e) - 1 Monat(e)

ab Eingang der vollständigen Anzeige


Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 


Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 


  • Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
  • Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs anzuzeigen.
  • Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
  • Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
  • Die Änderung ist vollständig beschrieben und gegebenenfalls ausreichend begründet.

Nicht angegeben


  • Beschreibung der Änderung und gegebenenfalls Begründung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zu der angezeigten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise
  • gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung für versuchsdurchführende Personen

Sie können die Anzeige beim Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einreichen.

Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:

  • Nach Eingang der Änderungsanzeige im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit prüft die Unterlagen.
  • Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie beziehungsweise die anzeigende Einrichtung bei anzeigepflichtigen Änderungen für den Tierversuch eine Änderungsbestätigung.


Widerspruch