Dienstleistung
Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik beantragen
Haben Sie eine Berufsqualifikation als Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik im Ausland erworben? Dann können Sie die Anerkennung dieser Qualifikation in Deutschland beantragen. Die Anerkennung ist erforderlich, wenn Sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Voraussetzungen
- Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss der deutschen Qualifikation für Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik gleichwertig sein. Dies ist der Fall, wenn sich Ihre Qualifikation nicht wesentlich von der deutschen Qualifikation unterscheidet.
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Ein wesentlicher Unterschied liegt vor, wenn
- Ihre Ausbildung Themenbereiche oder praktische Bestandteile enthält, die sich inhaltlich erheblich von den deutschen Anforderungen unterscheiden oder
- Tätigkeiten, die in Deutschland für den Beruf erforderlich sind, in Ihrem Herkunftsland nicht Teil der Ausbildung waren.
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Falls wesentliche Unterschiede bestehen, müssen Sie diese ausgleichen. Dies kann erfolgen durch:
- eine Anpassungsmaßnahme wie eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang oder
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch anerkannte Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen erworben wurden – unabhängig davon, in welchem Staat Sie diese erworben haben.
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Identitätsnachweis
- Bescheinigung über die erworbene Berufsqualifikation
- Ausbildungsnachweise, die den Erwerb der Berufsqualifikation belegen
- Curriculum bzw. detaillierter Lehrplan und Inhaltsübersichten, aus denen die einzelnen theoretischen und praktischen Inhalte der Ausbildungsgänge hervorgehen
- Erklärung, dass bisher kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde
- Falls vorhanden: Nachweis über Berufserfahrung oder über Kenntnisse und Fähigkeiten aus lebenslangem Lernen
- Falls vorhanden: Nachweis über Deutschkenntnisse
Einen Überblick über die vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie hier.
Verfahrensablauf
Den Antrag für die Anerkennung Ihrer Qualifikationen können Sie per Post oder E-Mail stellen.
- Reichen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation bei der zuständigen Behörde ein und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Anerkennungsbehörde ggf. nachgefordert.
- Die Behörde prüft, ob Ihre Qualifikation der deutschen Qualifikation für Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik gleichwertig ist.
- Falls wesentliche Unterschiede bestehen, erhalten Sie eine Mitteilung mit möglichen Anpassungsmaßnahmen.
- Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen die Gleichwertigkeit bescheinigt.
Die Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung „Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik“ oder „Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik“ kann danach beantragt werden. Hierfür sind ein aktuelles Gesundheitszeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, ein aktuelles Führungszeugnis zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Sprachzertifikat zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorzulegen.
Den Antrag können Sie hier Link abrufen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht