Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.

Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

Wenn das angefahrene Tier noch flüchtet, ist dem nicht nachzugehen, sondern nur die Unfallstelle und die Fluchtrichtung zu markieren.

Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Tier zu fliehen versucht und erneut auf die Straße läuft oder dass Sie gefährdet werden.

Wer als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies der aneignungsberechtigten Person oder in Ortsgemeinden der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister oder der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen.

Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.


Die Meldungen werden sofort von der kontaktierten zuständigen Dienst- oder Leitstelle bearbeitet


Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei

Der Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.

Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.


Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei

Der Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.

Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.


Unfall mit Beteiligung von Wild


Nicht vorhanden


Anruf bei der Leitstelle der Feuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle


Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus.

Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:

Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr

  • morgens und abends
  • im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
  • im Übergangsbereich Feld/Wald.

Es besteht kein Rechtsbehelf.