Wenn Sie auf einem Jahrmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.


Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Jahrmarktes.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.