Ziel der Fördergrundsätze ist es Zuwendungen zu gewähren, um die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Niedersachsen sicherzustellen.

Für ausgezahlte Zuwendungen müssen Sie deren Verwendung nachweisen.


Die Verwendung der Förderung ist bis zum 31. Mai des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres nachzuweisen.


Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 6 Monaten. In Einzelfällen kann diese aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.


Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)


Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)


Sie müssen die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen nachweisen


Nicht angegeben


  • Handelsregisterauszug
  • Vollmacht des Projektträgers
  • Sachbericht
  • Zahlenmäßiger Nachweis der verwendeten Zuwendungen
  • ggf. Belege (nicht bei einfachem Verwendungsnachweis)

ggf. Ergebnis einer Vorprüfung durch Prüfungseinrichtungen


Wenn Sie Zuwendungen für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht erhalten haben, sind Sie zum Nachweis der Verwendung verpflichtet.

  • Sie reichen den Verwendungsnachweis schriftlich oder online ein
  • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft die Angaben. Ggf. kann es zu einer Rückforderung der ausgezahlten Zuwendungen kommen

Für den Verwendungsnachweis können Sie die Vordrucke verwenden, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.


Es gibt folgende Hinweise:                

Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.

Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird.


  • Klage vor dem Verwaltungsgericht