Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann auf entgeltliche Übernachtungen und auf Zahlung eines Entgelts für die Möglichkeit zur Übernachtung in Beherbergungsstätten, zum Beispiel Hotels, Hostels oder Ferienhäuser, erhoben werden. 


Die Steuer kann von Städten und Gemeinden erhoben werden