Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.

Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).

Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten. 
 


Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.


Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.


Zuständig ist Ihre Kfz-Zulassungsbehörde.


  • Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Identitätsnachweis zum Beispiel
    • Personalausweis oder
    • Reisepass und Meldebescheinigung
  • bei Vollmacht:
    • Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber) 
    • Personaldokument der bevollmächtigten Person 

Der Antrag wird bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde gestellt. Je nach Behörde ist dies persönlich oder – sofern angeboten – online möglich.

  • Legen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Kfz-Zulassungsbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Kfz-Zulassungsbehörde den Internationalen Zulassungsschein aus.
  • Sie erhalten den Internationalen Zulassungsschein ausgehändigt oder – sofern von der Behörde angeboten – per Post.

Gegen die Ablehnung können Sie Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.


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