Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).  In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.



Verwaltungsgebühr: kostenfrei

Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Anzeige.


  • Unverzüglich nach Aufgabe der erwerbsmäßigen Aalfischerei.

  • Sie sind im Aal-Register als Person registriert.

Mitteilung über die Aufgabe der erwerbsmäßigen Aalfischerei mit folgenden Angaben:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Angabe, ob die Aufgabe die Küstenfischerei, die Binnenfischerei oder beide Bereiche betrifft.

  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.


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