Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden.  Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.


Unverzüglich nach Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.



Verwaltungsgebühr: kostenfrei

Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Eingang der Mitteilung.


  • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
  • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

  • Mitteilung über die Aufgabe der Nutzung des Fischereifahrzeugs für die erwerbsmäßige Aalfischerei.

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

Es gibt keinen Rechtsbehelf.


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