Dienstleistung
Bevorstehende Schließung einer Kindertageseinrichtung melden
Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich die bevorstehende Schließung der Einrichtung anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II
Voraussetzungen
Die bevorstehende Schließung einer erlaubnispflichtigen Einrichtung.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bitte an die betriebserlaubniserteilende Stelle, das Niedersächsische Landesjugendamt, Fachbereich II.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde (Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II) sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Meldung ist formlos möglich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 47 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)