Wenn ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot der Kindertagesbetreuung geschlossen wird, ist dies ein meldepflichtiges Ereignis und somit unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden.


Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich die bevorstehende Schließung der Einrichtung anzuzeigen.



Gebühr: kostenfrei

Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II


Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II


Die bevorstehende Schließung einer erlaubnispflichtigen Einrichtung.


Wenden Sie sich bitte an die betriebserlaubniserteilende Stelle, das Niedersächsische Landesjugendamt, Fachbereich II.


Die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde (Niedersächsisches Landesjugendamt, Fachbereich II) sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Meldung ist formlos möglich.


§ 47 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)