Dienstleistung
Liste der Wasserwirtschaftssachverständigen: Eintragung
Fachkundige Personen, die Pläne und Unterlagen für Wasserbehörden erstellen, werden in einer Liste bei der zuständigen Stelle eingetragen.
Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Erstellung von Plänen und Unterlagen für Verfahren vor Wasserbehörden berechtigt sind, gelten als fachkundige Personen, wenn sie vergleichbare fachliche Qualifikationen und praktische Erfahrungen aufweisen. Sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben