Dienstleistung
Altpapier: Entsorgung
In jedem Haushalt fällt Altpapier, zum Beispiel in Form von Zeitungen und Zeitschriften, aber auch von Verpackungen, an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt sowie den Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetrieb, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sammlung beider Altpapierfraktionen (Zeitungen und Verpackungen) erfolgt in einem Gefäß (Papiertonne, -sack).
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg
Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Oldenburg finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft: Abfallwirtschaft | Landkreis Oldenburg
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg