Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsämtern.


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Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, SOD, Blitz, Einspruch, Widerspruch, Politesse, Bußgeldstelle, Messbeamte, Städtischer Ordnungsdienst, Verwarngeld, Kontrolle Parkplatz, SOD, Blitz, Einspruch, Widerspruch, Politesse, Bußgeldstelle, Messbeamte, Städtischer Ordnungsdienst