Als betroffene Person haben Sie das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden und weitere Informationen zu erhalten. Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand

• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse

• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern

• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer

• Grundbucheinträge

• Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten

• Zeugnisse

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen dazu das Recht auf Auskunft ein und ermöglicht Ihnen eine umfassende Auskunft über Informationen gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO.

Diese Informationen sind beispielsweise

• zu welchen Zwecken Ihre Daten verarbeitet werden,

• welchen Empfängern Ihre Daten offengelegt werden oder

• wie lange Ihre Daten gespeichert werden.

Die Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten und weitere Informationen können Sie online oder schriftlich per Post verlangen. Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.


Die Verwaltungsleistung ergeht grundsätzlich kostenfrei. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen; in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.


Die Auskunft zu Ihren personenbezogenen Daten muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung der Stelle, die die Daten verarbeitet.

Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nach Eingang Ihres Antrags, die Auskünfte erhalten.

Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.


Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihnen die Auskunft über Ihre dort verarbeiteten personenbezogenen Daten erteilen soll.


Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihnen die Auskunft über Ihre dort verarbeiteten personenbezogenen Daten erteilen soll.


Bei der Gewährung der Auskunft müssen die Rechte und Freiheiten anderer Personen (in erster Linie die personenbezogenen Daten Dritter) beachtet werden. Das bedeutet: Sie erhalten nur Auskunft über ihre eigenen personenbezogenen Daten.


  • Kopie Ihres Personalausweises
  • alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

Die Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

Auskunft von öffentlichen Stellen online anfordern:

• Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.

• Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.

• Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.

• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Auskunft von öffentlichen Stellen schriftlich anfordern:

• Ihren Antrag können Sie auch formlos stellen.

• Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.

• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.


Sie können sich mit einer Rückfrage an die Behörde wenden, eine Beschwerde an den Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen richten oder vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben


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