Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.


Es fallen keine Kosten an.


Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.


Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen 1 Tag und 6 Monaten.


Wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt.


Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.


  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

nicht angegeben


  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

Die Geburt des Kindes können Sie schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anzeigen.

  • Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
  • Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.

Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.


nicht angegeben


Standesamt, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Hebamme, Vater, Mutter, Geburt, Kind, Entbindung, Lebendgeburt, Hausgeburt, Anzeige der Geburt, Krankenhaus, Geburtshaus, Bescheinigung Geburt, vertrauliche Geburt, Kindesanmeldung, Frühgeburt, Einrichtung, Todgeburt, Geburtsbeurkundung, Geburtstag, Nachwuchs, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Standesamtsangelegenheiten, Tochter, Standesamt, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Hebamme, Vater, Mutter, Geburt, Kind, Standesamtsangelegenheit, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Sohn, Standesamtsangelegenheiten, Tochter, Nachwuchs, Krankenhaus, Entbindung, Lebendgeburt, Hausgeburt, Anzeige der Geburt, Geburtshaus, Bescheinigung Geburt, vertrauliche Geburt, Kindesanmeldung, Frühgeburt, Einrichtung, Todgeburt