Betroffene Personenkönnen von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, in bestimmten Fällen verlangen, dass Ihre Daten unverzüglich gelöscht werden. Rechtliche Vorschriften, wie beispielsweise die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften, können einer Löschung jedoch entgegenstehen.. Ungeachtet dessen muss eine solche Stelle auch ohne Ihr Verlangen die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten löschen, wenn sie diese für den jeweiligen Zweck nicht mehr benötigt.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand

• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse

• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern

• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer

• Grundbucheinträge

• Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten

• Zeugnisse

Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt online oder schriftlich per Post bei der datenverarbeitenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.


Ihre personenbezogenen Daten müssen unverzüglich gelöscht werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Löschung verlangt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.


bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen, in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen


Damit Sie Ihre personenbezogenen Daten löschen lassen können, muss

• die Stelle, bei der Sie die Löschung verlangen, personenbezogene Daten über Sie erhoben bzw. verarbeitet haben,

• es sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie selbst betreffen,

darüber hinaus muss eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein

• die für die Stelle, die sie verarbeitet, nicht mehr notwendig sind,

• die rechtswidrig verarbeitet wurden,

• für deren Verarbeitung Sie Ihre Einwilligung zwischenzeitlich widerrufen haben und keine andere rechtliche Grundlage für die Verarbeitung vorliegt,

• gegen deren Verarbeitung Sie Widerspruch eingelegt haben,

• die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gelöscht werden müssen.

Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere nicht gelöscht werden, wenn sie verarbeitet werden:

• zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie Information,

• um andere Rechtsansprüche geltend machen zu können,

• um eine legitime öffentliche Aufgabe wahrnehmen zu können oder wenn die Verarbeitung im öffentlichen Interesse liegt,

• für Forschung, Archiv oder Statistik und ihre Löschung dies unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.


  • Kopie Ihres Personalausweises oder
  • Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung

Das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.

Löschung Ihrer personenbezogenen Daten online verlangen:

• Rufen Sie den Online-Formular auf dem Serviceportal Niedersachsen auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.

• Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.

• Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.

• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.

Löschung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich verlangen:

• Ihren Antrag können Sie formlos stellen.

• Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.

Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.


Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.


Datenauskunft, Personenbezogen Daten entfernen, Betroffenenrechte, Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung, BDSG, Personenbezogen Daten Entfernung, Personenbezogen Daten löschen, Grundverordnung, DSGVO, Datenschutz-Grundverordnung, Recht auf Vergessenwerden, Bundesdatenschutzgesetz, EU-DSGVO, DS-GVO, Betroffenenrecht, Personenbezogen Daten Löschung, EU-DS-GVO, Personenbezogene Daten