Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.

Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden

  • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
  • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).

Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.

Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.


Es fallen keine Kosten an. 


  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
    • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

  • Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
  • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anzeige online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.


Luftfahrt, Lizenz, Luftfahrzeug, Luftfahrt-Bundesamt, ATPL, Instrumentenflugberechtigung, CPL, LBA, Anzeige Praktische Prüfung, PPL As, CB-IR ME Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung, Praktische Prüfung, Lizenz für Berufspiloten, Luftfahrtpersonal, MPL, Instrumentenflugberechtigung mehrmotorige Luftfahrzeuge, Basisinstrumentenflugberechtigung, BIR, Berufspiloten mit Instrumentenflugberechtigung, Mehrköpfige Flugbesatzungen, CPL IR, CB-IR SE, Instrumentenflugberechtigung einmotorige Luftfahrzeuge, Lizenz für Verkehrspiloten, IR SE, mehrmotorige Luftfahrzeuge, IR ME, Privatpilotenlizenz auf Luftschiffen, Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung, Luftfahrt, Lizenz, Luftfahrzeug, Luftfahrt-Bundesamt, ATPL, Instrumentenflugberechtigung, CPL, LBA, Anzeige Praktische Prüfung, PPL As, CB-IR ME Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung, Praktische Prüfung, Lizenz für Berufspiloten, Luftfahrtpersonal, MPL, Instrumentenflugberechtigung mehrmotorige Luftfahrzeuge, Basisinstrumentenflugberechtigung, BIR, Berufspiloten mit Instrumentenflugberechtigung, Mehrköpfige Flugbesatzungen, CPL IR, CB-IR SE, Instrumentenflugberechtigung einmotorige Luftfahrzeuge, Lizenz für Verkehrspiloten, IR SE, mehrmotorige Luftfahrzeuge, IR ME, Privatpilotenlizenz auf Luftschiffen, Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung