Dienstleistung
Berichtigung unrichtiger und vervollständigen unvollständiger personenbezogenen Daten verlangen
Betroffene Personen können von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, verlangen, dass unrichtige personenbezogene Daten berichtigt werden. Dabei ist unerheblich, ob Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass die Angaben unrichtig sind.
Darüber hinaus können Sie verlangen, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt werden, jedoch nur unter der Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
• Grundbucheinträge
• Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
• Zeugnisse
Die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt online oder schriftlich per Post bei der datenverarbeitenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.
Welche Gebühren fallen an?
bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen, in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrags über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten berichtigen soll.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten berichtigen soll.
Voraussetzungen
- Die Stelle, bei der Sie die Berichtigung verlangen, muss personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet haben.
- Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.
erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres Personalausweises
- Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Verfahrensablauf
Eine Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post geltend machen.
Berichtigung online verlangen:
• Rufen Sie den Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
• Hinweis: Für das Online-Formularmüssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.
• Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.
Berichtigung schriftlich verlangen:
• Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
• Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
• Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
Rechtsbehelf
Sie können sich mit einer Rückfrage an die Behörde wenden, eine Beschwerde an den Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen richten oder vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben.