Dienstleistung
Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen
Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:
- Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
-
Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Schlagwörter
Pflegegeld, Zuschüsse, Jugendamt, Pflegekind, Pflegefamilie, Pflegekinder, Einmalige Beihilfe, Einmalzahlung, Zusatzkosten, Pflegegeld, Zuschüsse, Jugendamt, Pflegekind, Pflegefamilie, Pflegekinder, Einmalige Beihilfe, Einmalzahlung, Zusatzkosten, Pflegegeldleistung, Zusatzleistung, Annexleistung, Sonderzahlung