Dienstleistung
Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige
Wer
- Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
- Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg
gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.
Weitere Informationen:
- Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
- Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige, Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige