Wer

  • Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
  • Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg

gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.

Weitere Informationen:

  • Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
  • Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige

nicht angegeben


Es fallen keine Gebühren an.


Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.


Bundesnetzagentur

nicht angegeben


nicht angegeben


Es werden keine Unterlagen benötigt.


nicht angegeben


nicht angegeben


Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige, Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige