Dienstleistung
Durchgeführte Instandsetzung melden
Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.
Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an
Bearbeitungsdauer
Der Abschluss der Bearbeitung erfolgt sofort.
Ansprechpunkt
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Zuständige Stelle
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Voraussetzungen
Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung
Verfahrensablauf
Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen des MEN
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben