Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

  • betrieblichen,
  • sozialen und
  • medizinischen

Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen  ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt .


Niedersächsische Gewerbeaufsicht

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt .


nicht angegeben


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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


nicht angegeben


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