Dienstleistung
Beantragen einer Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen als Grundstoff Erteilung
Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.
Für diese sogenannten
- Grundstoffe
- Drogenausgangsstoffe
- erfassten Stoffe
erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.
Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.
Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.
erforderliche Unterlagen
- formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben oder ausgefüllter Onlineantrag
- optional: Sicherheitsdatenblatt
- optional: Analysezertifikat
Verfahrensablauf
Die Prüfung von grundstoffhaltigen Mischungen können Sie online oder formlos per Post, Fax oder E-Mail beim BfArM beantragen.
Wenn Sie die Prüfung online beantragen:
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Onlineantrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
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Für die Antragstellung benötigen Sie:
- ein Elster-Unternehmenskonto
- ein Elster-Zertifikat.
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Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF, PNG oder JPEG-Datei mit maximal 10 Megabyte pro Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
-
Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
- Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.
Wenn Sie die Prüfung formlos per Post, Fax oder E-Mail beantragen:
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Verfassen Sie ein Anschreiben mit:
- Ihrem vollständigen Namen
- Ihrer vollständigen Anschrift
- Telefonnummer
- Faxnummer, sofern vorhanden
- Ihrer E-Mail-Adresse
- allen weiteren benötigten Angaben wie Bezeichnung der grundstoffhaltigen Mischung und prozentualer Anteil aller in der grundstoffhaltigen Mischung enthaltenen Stoffe laut dem Sicherheitsdatenblatt oder dem Analysenzertifikat
-
Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das BfArM per:
- Post,
- Fax oder
- Sie erhalten das Ergebnis der Bewertung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe
Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Union und Drittländern
Rechtsbehelf
- Widerspruch